Hilfe bekommst du beim Corona Hilfswerk, wenn du wegen des Coronavirus Unterstützung benötigst, unabhängig davon, ob du zur Risikogruppe gehörst oder selbst infiziert bist.
Wir unterstützen dich bei der Bewältigung des Alltags, wenn du selbst nicht mehr das Haus verlassen darfst, kannst oder sollst: Etwa bei Einkauf, Erledigungen, mit dem Hund Gassi gehen oder vielleicht einfach nur mit einem netten Telefonat.
Einfach die kostenlose Hotline (0800/2005577) anrufen oder auf der Website in das Formular eintragen.
Beide Seiten haben darauf zu achten, dass kein persönlicher Kontakt stattfindet, um ein mögliches Gesundheitsrisiko für beide Seiten, also Hilfeempfänger und Helfer auszuschließen.
Du selbst oder dein Helfer bekommst die Telefonnummer des jeweils anderen, so könnt ihr persönlich telefonisch in Kontakt treten.
Bewährt hat sich beispielsweise die Methode, Geld und Einkaufstasche mit Zettel vor der Haustüre zu deponieren, damit kontaktlos abgeholt werden kann. Der Helfer wird seine Ankunft zeitnah ankündigen, damit das Geld nicht lange unbeaufsichtigt bleibt.
Entweder telefonisch oder du legst den Zettel einfach in die bereitgestellte Einkaufstasche.
Am besten ist eine kontaktlose Zahlungsart (PayPal/Überweisung). Da allerdings nicht alle auf diese Methoden Zugriff haben, kann auch zusammen mit der Tasche und dem Einkaufszettel, ein Kuvert mit der ungefähren Summe des Einkaufes abgegeben werden. Der Helfer bringt dir dann das Rückgeld und die Einkäufe an die Tür.
Die Unfallversicherung des Helfers greift bei Schädigung des Helfers auch bei ehrenamtlicher Tätigkeit bzw. auch für die An- und Abfahrt. Schädigt der Helfer bei Ausübung der Tätigkeit hingegen andere, haftet i.d.R. der lokale Trägerverein bzw. wenn vorhanden, dessen Haftpflichtversicherung.
Du kannst uns über die Website oder über die kostenlose Hotline (0800/2005577) jederzeit erreichen.
Solange du das Haus nicht verlassen darfst oder kannst, steht dir unsere Hilfe zur Verfügung. Wir freuen uns übrigens auch über ehemalige Hilfesuchende, die als Helfer zu einem späteren Zeitpunkt wieder mitmachen.
Nein. Die Dienste des Corona-Hilfswerks sind kostenlos, da alle Helfer ehrenamtlich arbeiten. Du übernimmst lediglich die Kosten für den Einkauf etc., den ein Helfer für dich erledigt.
Wir und unsere Helfer arbeiten ehrenamtlich und auf nachbarschaftlicher Basis. Wenn du etwas geben möchtest liegt dies in deinem Ermessen. Wir bitte aber aus Infektionsschutzgründen keine Sachspenden zu geben.
Bitte melde dich bei deinem Helfer oder der Hotline, wenn du keine Hilfe mehr in Anspruch nehmen möchtest, damit die Helfer wieder neu zugeteilt werden können. Wenn du später doch wieder Hilfe benötigst, genügt ein kurzer Anruf bei der Hotline.
Deine Daten, also Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer werden nur zur Auftragsabwicklung erfasst. Wir geben keinerlei personenbezogene Daten an Außenstehende weiter. Nach Abschluss der Coronakrise werden die Daten zeitnah gelöscht.
Du kannst uns jederzeit über unsere kostenlose Hotline (0800/2005577) erreichen.
Ehrenamtliche Tätigkeit bedeutet, eine freiwillige, i.d.R. unentgeltliche und gemeinnützige Arbeit zu leisten. Durch deine ehrenamtliche Tätigkeit hilfst und unterstützt du die Gemeinschaft, indem du das Gemeinwohl förderst und dich aktiv für andere einbringst. Ohne das Ehrenamt würden viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens, wie wir es kennen, kaum mehr existieren, daher hat das Ehrenamt eine äußerst wichtige Bedeutung. Mindestens jeder Dritte geht in Deutschland einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach und fördert dadurch unsere Gemeinschaft. Jeder Helfer wird gebraucht!
Weil gerade jetzt viele Mitmenschen auf die Mithilfe von anderen Menschen angewiesen sind!
Im Idealfall solltest du das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit diesem Alter bist du nach dem bürgerlichen Gesetzbuch geschäftsfähig und kannst daher auch die im Rahmen unserer Hilfstätigkeit anfallenden Geschäfte (z.B. Einkaufen für Hilfsbedürftige) selbständig erledigen. Solltest du noch nicht so alt sein kannst du uns aber gerne trotzdem ansprechen, vielleicht kannst du auch auf andere Weise helfen oder mit Einwilligung deiner Eltern tätig werden. Wir können jede Unterstützung gebrauchen!
Als Helfer kannst du dich einfach über die kostenlose Hotline (0800/2005577) oder über die Website melden und angeben welche Hilfe du anbieten möchtest. Wenn du das Corona Hilfswerk selbst ehrenamtlich unterstützen möchtest, findest du alle verfügbaren Stellen auf unserer Job oder auch auf unserer Facebook Seite bzw. unseren Ortsgruppen.
Wir brauchen in vielen Bereichen Unterstützung. Ob als Helfer vor Ort oder in verschiedenen anderen Aufgabenbereichen. Die Informationen zu offenen Stellen findest du unter Jobs oder auch auf unserer Facebook Seite.
Die Kollegen in der Disposition weisen euch einander zu. Sie achten dabei auf Ortsnähe. Du leistest dann Hilfe vor Ort.
Kosten entstehen durch die ehrenamtliche Tätigkeit i.d.R. nicht. Die Einkaufskosten für Hilfsbedürftige werden von diesen getragen, daher erhältst du vor oder nach dem Einkauf alle Kosten dafür erstattet. Dafür ist es notwendig den Beleg aufzuheben. Lediglich deine Zeit und die ggf. anfallende An- und Abreise bringst du ehrenamtlich ein, daher versuchen wir, die Anfahrtswege so kurz wie möglich zu halten. Das Ehrenamt kann gerade nur durch die Unentgeltlichkeit des Tätigwerdens überleben.
Tipp: Die Besorgungen für die Hilfsbedürftigen einfach mit den eigenen anfallenden Einkäufen verbinden, um extra Wege zu sparen.
Nein, du musst dich um anderen helfen zu können, lediglich in unsere Helferliste eintragen. Diese findest du z.B. auf unserer Startseite oder du rufst über unsere kostenlose Hotline an (0800/2005577).
Bitte wende dich zeitnah an die Hotline (0800/2005577) um das Problem zu lösen.
Das ist ganz unterschiedlich, aber für jeden flexibel und frei einteilbar. Schon mit eurer Registrierung in unserer Datenbank ist viel geholfen.
Grundsätzlich sind keine speziellen Kenntnisse nötig. Gib bei der Registrierung als Helfer ein, welche Hilfe du anbieten möchtest und du wirst mit einem passenden Hilfegesuch verbunden. Möchtest du direkt beim Corona Hilfswerk mitarbeiten, dann wirf doch mal einen Blick auf die Job-Ausschreibungen auf der Website oder schreib uns einfach eine Nachricht wie und womit du uns unterstützen möchtest.
Rein rechtlich wird schlüssig ein sogenannter Ehrenamtsvertrag abgeschlossen. Diesem liegt ein Auftragsverhältnis zugrunde, welches den Helfer dazu verpflichtet, ein vom Auftraggeber benanntes Geschäft unentgeltlich zu besorgen. Dieser Vertrag kann aber i.d.R. jederzeit und ohne Kündigungsfrist von beiden Seiten gekündigt werden, sodass deine Tätigkeit jederzeit flexibel bleibt.
Die Unfallversicherung des Helfers greift bei Schädigung des Helfers auch bei ehrenamtlicher Tätigkeit bzw. auch für die An- und Abfahrt. Schädigt der Helfer bei Ausübung der Tätigkeit hingegen andere, haftet i.d.R. der Trägerverein bzw., wenn vorhanden, dessen Haftpflichtversicherung.
Bei der ehrenamtlichen Tätigkeit solltest du dich wie immer im Leben an die geltenden Gesetze halten, eine Ausnahme für diese spezielle Tätigkeit gibt es dabei nicht. Wir empfehlen daher unbedingt, dass du dir unsere Verhaltensregeln zum Umgang mit Hilfsbedürftigen genau durchliest und die Empfehlungen bei der Tätigkeit auch beachtest (z.B. kein persönlicher Kontakt, Verwendung von Schutzmasken/Handschuhen, etc.). Insbesondere ist jede Gefährdung der hilfsbedürftigen Personen aber auch des Helfers zu vermeiden. Dabei sind vor allem auch die allgemeinen Empfehlungen staatlicher Stellen, etwa des Bundesministeriums für Gesundheit zu beachten (z.B. „Niesetikette“, Distanzgebot).
Da in den meisten Arbeitsverträgen geregelt ist, dass dem Arbeitgeber Nebentätigkeiten anzuzeigen sind, empfehlen wir vorsichtshalber, den Arbeitgeber zu informieren. Als Nebentätigkeit wird nämlich auch eine gemeinnützige Tätigkeit neben der eigentlichen Arbeitszeit angesehen.
Doch keine Panik, der Arbeitgeber muss deiner Helfertätigkeit bis auf drei Ausnahmen nicht zustimmen (im Gegenteil, ein verständiger Arbeitgeber sollte ein solches Engagement schätzen!).
In so gut wie allen Fällen ist die Antwort ein klares „Nein“; die Tätigkeit bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers.
Lediglich in folgenden Fällen könnte der Arbeitgeber die ehrenamtliche Tätigkeit verbieten: – Als Helfer machst du deinem eigentlichen Arbeitgeber Konkurrenz – Als Helfer kannst du wegen deinem ehrenamtlichen Engagement deinem eigentlichen Beruf nicht mehr ohne Einschränkungen nachkommen. – Die ehrenamtliche Tätigkeit schadet dem Ruf des Unternehmens.
Grundsätzlich sollen ehrenamtliche Tätigkeiten in der Freizeit ausgeübt werden, daher solltest du davon absehen. Es gibt zwar wenige, enge Ausnahmen wie z.B. ein Einsatz der Feuerwehr oder des THW, eine solche Ausnahme besteht aber nur bei ganz überwiegendem, dringenden öffentlichen Interesse.
Etwas anderes kann gelten, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ausdrücklich und freiwillig eine ehrenamtliche Tätigkeit während der Arbeitszeit gestattet.
Ja, die Ausübung eines Ehrenamts und der Bezug von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (SGB III) schließen sich grundsätzlich nicht aus. Unter den Voraussetzungen, dass das Ehrenamt kein „verstecktes Erwerbsarbeitsverhältnis“ ist und die ehrenamtliche Tätigkeit jederzeit beendet werden kann, hindert eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht den Bezug von Arbeitslosengeld oder -hilfe. Wichtig ist, dass die berufliche Eingliederung des Arbeitslosen durch das Ehrenamt nicht beeinträchtigt wird.
Ein rechtlicher Anspruch auf ein Zeugnis besteht nicht, kann jedoch individuell vereinbart werden. Wir wissen um die Bedeutung von Nachweisen, besonders für jüngere Menschen und Menschen auf Arbeitssuche.
Das Corona Hilfswerk konnte in kurzer Zeit eine deutschlandweite Infrastruktur aufbauen, um als zentrale Anlaufstelle koordinierte, zielgerichtete und schnelle Unterstützung in Zeiten von COVID-19 zu leisten.
Für Presseanfragen: Christoph Högl [email protected]